Leica CALONOX 2 SIGHT Quick Start Manual page 5

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GARANTIEBEDINGUNGEN DER LEICA CAMERA AG
Sehr verehrte Leica-Kundin, sehr verehrter Leica-Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres neuen Leica-Produktes, Sie haben ein weltbekanntes Markenprodukt erworben.
Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Verkäufer gewähren wir, die Leica Camera AG
(„LEICA"), Ihnen freiwillige Garantieleistungen für Ihr Leica-Produkt gemäß den nachstehenden Regelungen („Leica-Ga-
rantie"). Die Leica-Garantie schränkt also weder Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nach dem jeweils geltenden
Recht noch Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber dem Händler ein, mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben.
DIE LEICA-GARANTIE
Sie haben ein Leica-Produkt erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien hergestellt und in den einzelnen
Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten geprüft wurde. Wir gewähren für dieses Leica-Produkt, einschließlich der
in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile, die nachstehende Leica-Garantie, die ab dem 01.
April 2023 gilt. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer gewerblichen Nutzung keine Garantie gewähren.
Für einige Leica-Produkte bieten wir die Verlängerung der Garantiezeit an, wenn Sie sich in unserem Leica-Account
registrieren. Einzelheiten finden Sie auf unserer Website www.leica-camera.com.
UMFANG DER LEICA-GARANTIE
Während der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos
behoben, und zwar nach LEICAs Ermessen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein
gleichartiges einwandfreies Leica-Produkt. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von LEICA über.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit dieser
Leica-Garantie, sind ausgeschlossen.
VON DER LEICA-GARANTIE AUSGENOMMEN
Von der Leica-Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, wie z. B. Augenmuscheln, die Belederung, Tragriemen,
Armierungen, Batterien sowie mechanisch beanspruchte Teile, es sei denn, der Mangel wurde durch Fabrikations- oder
Materialfehler verursacht. Dies gilt auch für Oberflächen-Beschädigungen.
ENTFALLEN VON ANSPRÜCHEN AUS DER LEICA-GARANTIE
Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der betreffende Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzufüh-
ren ist; sie können unter anderem auch dann entfallen, wenn Fremdzubehör verwendet, das Leica-Produkt nicht
fachgerecht geöffnet oder nicht fachgerecht repariert wurde. Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen auch, wenn
die Seriennummer unkenntlich ist.
GELTENDMACHUNG DER LEICA-GARANTIE
Um einen Anspruch auf Garantieleistung geltend machen zu können, benötigen wir eine Kopie des Beleges über den
Kauf Ihres Leica-Produktes bei einem von LEICA autorisierten Händler („Autorisierter Leica-Händler"). Der Kaufbeleg
muss das Kaufdatum, das Leica-Produkt mit Artikelnummer nebst Seriennummer und Angaben zum Autorisierten
Leica-Händler enthalten. Wir behalten uns vor, Sie um die Vorlage des Original-Beleges zu bitten. Alternativ können Sie
eine Kopie der Garantie-Urkunde einsenden; bitte beachten Sie, dass diese vollständig ausgefüllt und der Verkauf durch
einen Autorisierten Leica-Händler erfolgt sein muss.
Bitte senden Sie Ihr Leica-Produkt zusammen mit der Kopie des Kaufbeleges oder der Garantie-Urkunde sowie einer
Schilderung der Beanstandung an
Leica Camera AG, Customer Care, Am Leitz-Park 5, 35578 Wetzlar, Deutschland
E-Mail: customer.care@leica-camera.com, Telefon: +49 6441 2080-189
Leica-Produkt Sportoptik
Thermalkameras
Garantiezeit
Optik/Mechanik
3 Jahre
Garantiezeit
Elektronik
3 Jahre

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