Allgemeine Sicherheitshinweise - 4K5 PN 100 Manual

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Lesen Sie die Bedienungsanleitung sowie die aktuellen
!
Informationen und Hinweise im Internet-Link am Ende
dieser Anleitung vollständig durch. Befolgen Sie die darin
enthaltenen Anweisungen. Diese Unterlage ist aufzubewahren
und bei Weitergabe des Gerätes mitzugeben.

Allgemeine Sicherheitshinweise

– S etzen Sie das Gerät ausschließlich gemäß dem Verwendungszweck
innerhalb der Spezifikationen ein.
– Umbauten oder Veränderungen am Gerät sind nicht gestattet, dabei
erlischt die Zulassung und die Sicherheitsspezifikation.
– Setzen Sie das Gerät keiner mechanischen Belastung, enormen
Temperaturen, Feuchtigkeit oder starken Vibrationen aus.
– Richten Sie den Lichtstrahl nicht direkt auf die Augen von
Personen, insbesondere Brillen- und Kontaktlinsenträger
(erhöhte Blendwirkung), oder Tieren.
– Es ist verboten, in das durch diesen Artikel direkt abgestrahlte Licht
oder sein über spiegelnde Oberflächen reflektiertes Licht zu schauen.
– S chließen Sie die Augen und bewegen Sie den Kopf aus dem Licht-
strahl, falls optische Strahlung in Ihr Auge trifft.
– V ermeiden Sie bei der Benutzung Wärmestau, beispielsweise durch
Abdecken.
– S tellen Sie die Lampe nicht vor brennbares Material, wenn diese in
Betrieb ist. Es könnte sich entzünden.
– Verwenden Sie die Lampe nicht im Straßenverkehr.
– Geben Sie die Lampe nicht unbeaufsichtigt in Kinderhände.
– D ie Lichtquelle dieser Lampe ist nicht austauschbar; wenn
die Lichtquelle defekt ist, oder das Lebensende erreicht hat,
muss die gesamte Lampe ersetzt werden.
Sicherheitshinweise
Gefährdung durch starke Magnetfelder
– S tarke Magnetfelder können schädliche Einwirkungen auf Personen
mit aktiven Körperhilfsmitteln (z.B. Herzschrittmacher) und an elek-
tromechanischen Geräten (z.B. Magnetkarten, mechanischen Uhren,
Feinmechanik, Festplatten) verursachen.
– H insichtlich der Einwirkung starker Magnetfelder auf Personen sind
die jeweiligen nationalen Bestimmungen und Vorschriften zu berück-
sichtigen, wie beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland die
berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11 §14 „Elektromagnetische
Felder".
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DE

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