Personalanforderungen; Qualifikationen; Unbefugte; Unterweisung - GCE druva PPLH0FT Instructions For Use Manual

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2.4. PERSONALANFORDERUNGEN

2.4.1. QUALIFIKATIONEN

Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifi kation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifi kation von Personen!
Unzureichend qualifi zierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem Gerät nicht einschätzen
und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
Alle Arbeiten nur von dafür qualifi zierten Personen durchführen lassen!
Unzureichend qualifi zierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten!
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten
zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinfl usst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifi kationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
GASTECHNIK INGENIEUR
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und Wissen bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um
Arbeiten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen. Gastechnik-
Ingenieure sind speziell geschult im Hinblick auf die jeweilige Produktionsstätte und deren spezifi sche
Standards und Richtlinien.
TECHNIKER
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, und Erfahrung bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um
Arbeiten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen.

2.4.2. UNBEFUGTE

WARNUNG!
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Arbeitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten!
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen!
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und Arbeitsbereich au alten!

2.4.3. UNTERWEISUNG

Der Betreiber muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung muss ein
Unterweisungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
Datum der Unterweisung
Name des Unterwiesenen
Inhalte der Unterweisung
Name des Unterweisenden
Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
2.5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüstung
tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFT UNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Sto en.
Atemschutzgeräte wie z.B. Pressluftatmer müssen eingesetzt werden, wenn ein
Sauersto gehalt von über 17% in der Umgebungsluft nicht garantiert werden kann
und/oder ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Sto e in der
Umgebungsluft nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluft unabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur von speziell geschultem Per-
sonal getragen werden.
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