Sachkundige sind Personen mit entsprechender Fach-
ausbildung und Erfahrung, die die Anforderungen an
die Konstruktion und Gestaltung der Kreissägeblätter
kennen und sich auf die erreichbaren Sicherheitsbestim-
mungen verstehen.
Das Instandsetzen der Kreissägeblätter ist nur entspre-
chend den Angaben des Herstellers erlaubt, folgendes
ist dabei zu beachten: Die Konstruktion des Sägeblatts
darf nicht verändert werden. Die Sicherheitsbestimmun-
gen müssen eingehalten werden. Die Toleranzen für
DE
einwandfreies Spannen müssen eingehalten werden.
AT
Zum Reinigen nur geeignete Spezialmittel verwenden.
CH
PHKSZ 9 A1
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