Panasonic P342i Operating Instructions Manual page 52

Part 2 digital cellular phone
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EU/EWR-Garantie: Gültige Bedingungen für andere Länder als das
ursprüngliche Verkaufsland.
Sollte der Käufer ein schadhaftes Gerät erhalten, so ist er aufgefordert, mit der
entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen Vertretung
in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch genommen wird, Kontakt
aufzunehmen und diese Garantie zusammen mit einem datierten Verkaufsbeleg
vorzulegen. Die entsprechenden Angaben können dem „Product Service Guide"
entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden. Der Käufer wird
daraufhin informiert, ob:
(i) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung die Reparaturleistung erbringt, oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich
verkauft wurde, übernimmt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in
dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von
der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem
Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden
Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des
Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die
Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die
zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen
ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht
in dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren
technischen Spezifikationen des Gerätes sich von denen des im Benutzungsland
üblichen Modells unterscheiden, so ist die Verkaufsgesellschaft oder die auf
Landesebene zuständige Vertretung u.U. in der Lage, die Garantiereparaturleistung
mit Ersatzteilen aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen. Es
kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im
ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis
des Kaufdatums erbringen. Der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch
seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt.
Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft
bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte sendet,
werden die Leistungen zu den Bedingungen (einschließlich der Garantiefrist)
erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland gültig sind, nicht
zu den Bedingungen im EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich gekauft
wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der
Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/
Deutsch
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