Lenovo ThinkCentre A35 Kurzübersicht Manual page 68

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und 9) in Großbritannien stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zustän-
digkeit der englischen Gerichte fallen.
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzego-
wina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der frü-
heren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien,
Russland, der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der
Ukraine, Usbekistan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämt-
liche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammen-
hang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der
Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der
Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schieds-
richter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien ernannt wurden. Das
Schiedsspruchverfahren findet in Wien, Österreich, statt, und die offizielle
Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist
endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Paragraph 598 (2) des öster-
reichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher ausdrücklich auf
die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes. Lenovo kann jedoch
veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen Gericht im Land der
Installation verhandelt werden.
In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die
sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem
Schiedsspruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den gelten-
den Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen
Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzen-
den. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird
dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in
Helsinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat
in allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in die-
sen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für das
jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefon-
nummer angefordert werden.
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