Begrenzte Gewährleistung Der Ibm (Z125-4753-06 8/2000) - IBM NetVista A30 Kurzübersicht

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Begrenzte Gewährleistung der IBM (Z125-4753-06 8/2000)
Teil 1 - Allgemeine Bedingungen
Diese "Begrenzte Gewährleistung" umfasst Teil 1, Allgemeine Bedingungen,
und Teil 2, Länderspezifische Bedingungen. Die Bedingungen in Teil 2 ersetzen
oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die nachfolgend
beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf
erworben wurden, und nicht für von IBM oder einem Wiederverkäufer zum
Weiterverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine
IBM Maschine, ihre Features, Typen- und Modelländerungen, Modeller-
weiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombina-
tion. Der Begriff „Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich
auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts ande-
res angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem Land, in
dem die Maschine erworben wurde. Gesetzlich unabdingbare Verbraucher-
schutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor. Bei Fragen wenden
Sie sich an IBM oder den Wiederverkäufer.
IBM Gewährleistung für Maschinen: IBM gewährleistet, dass jede Maschine
1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten Spezi-
fikationen der IBM ("Spezifikationen") entspricht. Der Gewährleistungs-
zeitraum ist für jede Maschine festgelegt und beginnt mit dem Datum der
Installation. Sofern von IBM bzw. dem Wiederverkäufer nicht anders angege-
ben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum.
Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funk-
tioniert und IBM bzw. der Wiederverkäufer nicht in der Lage ist, 1) diesen
Zustand herzustellen oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwer-
tige Maschine zu ersetzen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufs-
stelle zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten.
Umfang der Gewährleistung: Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind
erforderliche Reparaturen und das Ersetzen von Maschinen infolge von Schä-
den, verursacht durch: nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen,
ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung oder Schäden, die von
Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei Ent-
fernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt diese
Gewährleistung.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEIS-
TUNGSANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN
DEM LAND DES ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORD-
NUNGEN NOCH WEITERGEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN.
SOWEIT DIE IM LAND DES ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND VER-
ORDNUNGEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN UND
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Anhang A. Informationen zur Gewährleistung

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