Lenovo ThinkPad R50e Service Und Fehlerbehebung page 93

(german) service and troubleshooting guide for the thinkpad r52
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Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-
den gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo
verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act
1979" oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982"
oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen
nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125
% des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises
bzw. die zu zahlenden Gebühren.
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und
Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferan-
ten, Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferan-
ten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Ver-
luste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf
die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des
guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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Thinkpad r51Thinkpad r51eR50

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