Entsorgung
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulato-
ren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei
zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad
stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Ver-
fügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
• in unseren Conrad-Filialen
• in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
• in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät ist der Endnutzer verantwortlich.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den
europäischen Markt gebracht werden, müssen mit
diesem Symbol gekennzeichnet werden. Dieses
Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am
Ende seiner Lebensdauer getrennt von unsortier-
tem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
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