Prüfung Des Gerätes; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; 3+2 Jahre Garantie Professional Finishing - WAGNER HEAVYCOAT HC750 Owner's Manual

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PRÜFUNG DES GERÄTES / HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG / ENTSORGUNGSHINWEIS / GARANTIEERKLÄRUNG
PRÜFUNG DES GERÄTES
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei
Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige
daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin
gewährleistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten In-
betriebnahme hinausgeschoben werden.
Zusätzlich sind auch alle (eventuell abweichende) nationalen
Prüfungs- und Wartungsvorschriften zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Wagner.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG

Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern unein-
geschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller stammen
oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte sachgemäß
montiert und betrieben werden. Bei Verwendung von frem-
dem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teil-
weise entfallen, wenn die Verwendung des fremden Zubehörs
oder der fremden Ersatzteile zu einem Produktfehler führt. In
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden (Berufs-
genossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des
gesamten Geräts untersagt werden.
Mit original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
ENTSORGUNGSHINWEIS
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU zur Entsorgung
von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nationales
Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu entsor-
gen, sondern muss der umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handelsvertre-
tungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht entsorgt.
Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer Service-Stütz-
punkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt an uns.

3+2 JAHRE GARANTIE PROFESSIONAL FINISHING

Wagner Profi-Garantie
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte
genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen
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den strengen Kontrollen der Wagner Qualitätssicherung.
Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerblichen oder
beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten Fach-
handel erworben hat (im folgenden „Kunde" genannt), eine
erweiterte Garantie für die im Internet unter www.wagner-
group.com/profi-guarantee aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag
mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung
das Produkt oder Einzelteile hier-von ausgetauscht oder
repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückge-nommen wird. Die Kosten für Material
und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte
oder Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch
oder gleichzusetzender Beanspru-chung wie insbesondere
Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso
12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften
Produkte verlängert sich die Garan-tiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lie-ferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.
com/profi-guarantee. Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat,
sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes
hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der
Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzu-gebenden
Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt
weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche
gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht
werden.
3. Abwicklung
Zeigen
sich
innerhalb
Material, Verarbeitung oder Leistung des Geräts, so sind
Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch in einer
Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der
autorisierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert
hat, berechtigt. Die Garantieansprüche können aber auch
bei unserer der in der Bedie-nungsanleitung genannten
Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das Produkt
muss zusam-men mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe
des Kaufdatums und der Produktbezeichnung ent-halten muss,
frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme
der Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat
HeavyCoat
der
Garantiezeit
Fehler
in

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