Wartung; Garantie; Technische Änderungen - GCE druva LAB 3100 Instructions For Use Manual

Table of Contents

Advertisement

Available languages

Available languages

GEFAHR
Vor Beginn der Montage muss die Anlage drucklos gemacht werden. Je nach Gasart
müssen Restgase in den Leitungen gefahrlos abgeleitet werden. Brand-, Explosions-oder
Vergiftungsgefahr!
10. WARTUNG / ALTTEILEENTSORGUNG

10.1. WARTUNG

Alle mit Sauerstoff in Berührung kommenden Teile müssen absolut öl- und fettfrei sein. Flam-
mensperren FS 400 für C
DE
unterziehen (VBG 15, § 49).
Aus Sicherheitsgründen dürfen Reparaturen nur vom Hersteller mit Originalersatzteilen durch-
geführt werden. Die Armaturen sollen jährlich einmal vom Hersteller auf Funktions- und Be-
triebssicherheit überprüft werden. Der Hersteller empfiehlt hier den Abschluss eines Wartungs-
vertrages. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Hersteller.
10.2. ALTTEILEENTSORGUNG
Bei Altteilen handelt es sich dann um Abfall, „wenn der Besitzer den Willen hat, sich diesen zu
entledigen".
Abfälle sind einer „geordneten Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbe-
sondere des Schutzes der Umwelt" zuzuführen. Daher müssen Altteile gemäß dem Gesetz
über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz- AbfG) entsorgt bzw. der Wie-
derverwertung zugeführt werden.
Altteile nehmen die städtischen und gemeindeeigenen Sammelstellen für Sondermüll oder Alt-
teile-Entsorgungsbetriebe an.
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die Gesellschaft GCE, s.r.o. als
verantwortungsbewusster Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn die Materialien
0,1% oder mehr der auf der Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)
enthalten.
Die am häufigsten für Körper und andere Messingbauteile verwendeten Messinglegierungen
enthalten 2-3% Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird
Blei nicht in das Gas oder in die Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das
Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt werden, um eine
wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Materi-
alien mit SVHC-Konzentrationen über 0,1% in GCE-Produkten enthalten sind.

11. GARANTIE

Die Gewährleistungsbestimmungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Herstellers enthalten.
Siehe Punkt 21.-36. Das Dokument kann auf der GCE Webseite heruntergeladen werden.
https://www.gcegroup.com/de/general-terms-and-conditions
12. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, können jederzeit und ohne Ankündigung
durchgeführt werden.
H
sind einer jährlichen Prüfung durch einen Sachverständigen zu
2
2
18/36

Advertisement

Table of Contents
loading

Table of Contents