HACH LANGE AMTAX inter2 Basic User Manual page 92

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Jahresbedarf
Reagenzien und
Messintervall 5 min.
Verschleißteile
Reagenzien
13 x LCW 802
(A, B, Zusatzkomp.)
Nulllösung
1 x LCW 804
Standardlösung je nach
Messbereich
AMTAX inter 2 -
4 x LCW 862
0,02–2,00 mg/L
(0,5 mg/L NH
AMTAX inter 2 -
1 x LCW 803
0,1–20 mg/L
(5 mg/L NH
AMTAX inter 2 -
1 x LCW 808
2–80 mg/L
(35 mg/L NH
Reinigungslösung
1 x LCW 819
(2 x 250 mL)
Verschleißteilesatz
1 x LZV 281
(1 Kanal)
Für die 2 Kanal-Version
+ 1 x LZV 278
zusätzlich
Deutsch 92
Messintervall 10 min.
6 x LCW 802
1 x LCW 804
4 x LCW 862
–N)
(0,5 mg/L NH
–N)
4
4
1 x LCW 803
–N)
(5 mg/L NH
–N)
4
4
1 x LCW 808
–N)
(35 mg/L NH
–N)
4
4
1 x LCW 819
1 x LZV 281
+ 1 x LZV 278
Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige
fehlerhafte Teile kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Bei Abschluss eines
Wartungsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert
sich die Garantiezeit auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Garantiezeit vom Tage des
Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder mangelhafter
Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt ist, werden nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
ausgebessert oder ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss
dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung
des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden
besteht nicht.
Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Garantiezeit durch den Kunden selbst
(Wartung) oder durch den Lieferer (Inspektion) durchzuführen sind und
diese Anforderungen nicht eingehalten werden, erlöschen Ansprüche für
Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Anforderungen
ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können
nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, nicht ordnungsgemäße Installation oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind von dieser
Bestimmung ausgeschlossen.

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