Garantie - Fakir Prestige C 240 Instructions For Use Manual

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Kapitel L
Gültig in der Bundes-
republik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten
wir Garantie gemäß nach-
stehenden Bedingungen:
20

Garantie

1. Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen
Wohnsitz / Firmensitz in Deutschland und das Gerät ist
bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft
worden.
2. Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier
Einsendung an uns kostenlos in Stand zu setzen, wenn es
infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Mo-
naten (bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung
zu selbständig beruflichen Zwecken innerhalb von 12 Mo-
naten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Ga-
rantiefrist gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine
sachgemäße Behandlung des Gerätes. Die Garantiefris-
ten beginnen mit dem Kaufdatum.
3. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B.
Antriebsriemen, Akkus, Batterien, Bürsten, Filter), fallen
nicht unter die Garantie.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Repa-
raturen von Personen vorgenommen werden, die hierzu
von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde
Ersatz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5. Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instand-
setzung bzw. im Austausch der defekten Teile. Reparatu-
ren am Aufstellungsort können nur für stationär betriebe-
ne Großgeräte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung
oder Kassenquittung des Händlers mit Kaufdatum beizu-
fügen.
6. Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden
bzw. Mangel auch nach einer Nachbesserung nicht besei-
tigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges
ersetzt. Ist weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich,
besteht das Recht auf Rückgabe des Gerätes und Erstat-
tung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder Er-
stattung des Kaufpreises kann für die Zeit des Gebrauchs
ein Nutzungsentgelt geltend gemacht werden.
7. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Ga-
rantiefrist und setzen auch keine neue Garantiefrist in
Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
8. Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Man-
gelbeseitigung bleiben von den Garantiebestimmungen
unberührt.
Gültig ab 1. April 2008

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