1. Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf
einem Produkt angebracht ist, unterliegt dieses Produkt der
europäischen Richtlinie 2002/96/EC.
2. Alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom Hausmüll
über dafür staatlich vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
3. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Geräts vermeiden
Sie Umweltschäden und eine Gefährdung der persönlichen
Gesundheit.
4. Weitere Informationen zur Entsorgung des alten Geräts erhalten Sie
bei der Stadtverwaltung, beim Entsorgungsamt oder in dem
Geschäft, wo Sie das Produkt erworben haben.