Lenovo Aptiva Kurzübersicht Manual page 52

Quick reference guide for netvista 6832 and 6833 systems (german)
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Das Ende dieses Abschnittes wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Hand-
lung.
ITALIEN: Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses
Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit nicht anderslautend gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Haf-
tung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: 1) ungeändert. 2) IBM
haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Ver-
trages durch die IBM oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit diesen
Garantiebedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie
für die betroffene Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeän-
dert).
Der zweite Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: 1) und 2)
ungeändert. 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die IBM
über ihr mögliches Eintreten informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND:
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
TÜRKEI: Produktionsstatus: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
IBM liefert IBM Maschinen, die nach den IBM Produktionsstandards neu her-
gestellt wurden.
GROSSBRITANNIEN: Haftungsbeschränkung: Die Unterziffern 1 und 2 des
ersten Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
1. 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schä-
den an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verur-
sacht wurden.
2. 2. IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur bis zu einem
Betrag von 150.000 Pfund Sterling oder darüber hinaus höchstens bis zu
125 % des Preises der betroffenen Maschine (bei wiederkehrenden Gebüh-
ren mit 12 monatlichen Gebühren).
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
3. IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des "Sale of Goods Act
1979" oder aus der Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982".
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