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Allgemeine Hinweise - Kärcher HDS 801 E Manual

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5.1 Sicherheitsinspektion
Sie können mit Ihrem Fachhändler eine Sicher-
heitsinspektion vereinbaren. Ihr Händler berät
Sie gerne.
5.2 Wartungsvertrag
Sie können mit Ihrem Fachhändler ebenfalls
einen Wartungsvertrag abschließen.
Der Wartungsvertrag schließt die Sicherheits-
inspektion mit ein. Ihr Händler berät Sie gerne.
5.3 Sicherheitseinrichtungen
Druckschalter
Der Druckschalter schaltet bei Überschreitung
des Arbeitsdruckes, z. B. beim Schließen der
Pistole oder bei verschmutzter Düse das Gerät
ab und bei Unterschreitung eines bestimmten
Druckes wieder ein. Der Druckschalter ist werk-
seitig eingestellt und plombiert. Einstellung nur
durch den Kundendienst.
Sicherheitsventil
Das Sicherheitsventil öffnet, wenn der Druck-
schalter defekt ist. Das Sicherheitsventil ist
werkseitig eingestellt und plombiert. Einstellung
nur durch den Kundendienst.
Temperaturbegrenzer
Der Temperaturbegrenzer schaltet das Gerät
aus, wenn der Temperaturregeler defekt ist.
5.4 Ersatzteile
Eine Auswahl der gängigsten Ersatzteilnummern
finden Sie am Ende dieser Betriebsanleitung.

5. Allgemeine Hinweise

5.5 Garantie
In jedem Land gelten die von unserer zuständi-
gen Vertriebs-Gesellschaft herausgegebenen
Garantiebedingungen. Etwaige Störungen an dem
Gerät beseitigen wir innerhalb der Ga-rantiefrist
kostenlos,
sofern
Herstellungsfehler die Ursache sein sollte.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn Ihr
Händler die beigefügte Antwortkarte beim Ver-
kauf vollständig ausfüllt, abstempelt und unter-
schreibt und Sie die Antwortkarte anschließend
an die Vertriebs-Gesellschaft Ihres Landes
schicken.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit Zubehör
und Kaufbeleg an Ihren Händler oder die nächste
autorisierte Kundendienststelle.
5.6 Unfallverhütungsvorschrift
BGV D 15
Für den Betrieb des Gerätes in der BRD gilt
die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 15
„Arbeiten
mit
herausgegeben vom Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaft, zu
beziehen von Carl Heymanns-Verlag KG,
50939 Köln, Luxemburger Straße 449.
Hochdruckstrahler müssen nach dieser
Vorschrift mindestens alle 12 Monate von einem
Sachkundigen geprüft und das Ergebnis der
Prüfung schriftlich festgehalten werden.
ein
Material-
oder
Flüssigkeitsstrahlern",
D
13

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