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VERWENDUNG DES GERÄTS
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre auf den Heizkörper
und 2 Jahre auf die Elektroteile (Heizpatrone und Therrmostat)
ab Kaufdatum gemäß den einschlägigen Bestimmungen der
Verbraucherschutzbestimmungen.
IM FALL EINES FEHLERS:
Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten. Ihr Lieferant wird prüfen,
ob das Gerät repariert werden kann oder nicht. In beiden
Fällen muss der Heizkörper vom Netz getrennt werden und an
oder sonst zu versuchen zu reparieren, andernfalls entfällt die
Gewährleistung.
Vergessen Sie nicht, Ihren Kaufbeleg aufzubewahren.
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