15. Entsorgung
a) Allgemein
Elektronische und elektrische Produkte dürfen nicht in den Hausmüll.
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
Entnehmen Sie einen eingelegten Akku und entsorgen Sie diesen getrennt vom
Produkt.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller ge-
brauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist
untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekenn-
zeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium,
Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter dem
links abgebildeten Mülltonnen-Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen
Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus
verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz.
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