krispol STARCUS K06 Installation Manual page 22

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Garantiebedingungen für die Produkte der Fa. KRISPOL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie uns mit dem Kauf der Produkte der Fa. Krispol entgegengebracht haben.
Wir sind stets bestrebt, unsere Produkte nach den höchsten Standards herzustellen. Haben Sie trotzdem irgendwelche
Bedenken bezüglich unserer Produkte, folgen Sie bitte den nachfolgenden Garantiebedingungen. Da wir ständig bemüht
sind, unser Angebot für Sie zu verbessern, möchten wir Sie dazu ermutigen, uns Ihre Meinung bezüglich des Sortiments
der Fa. Krispol mitzuteilen. Hierzu stellen wir Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
produkty@krispol.pl, Wir freuen uns auf Ihre Beobachtungen und Kommentare.
BEGRIFFE
1.
Krispol – Krispol sp. z o. o. mit Sitz in Psary Małe, an der ul. Budowlana 1, 62-300 Września, eingetragen in das Unternehmensregister des
Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000159144, NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer): 7891541390.
2.
Käufer – Erwerber des Krispol-Produktes
3.
Verkäufer – autorisierter Krispol-Händler.
4.
Krispol-Produkte – Produkte rund um Haus der Fa. Krispol: Garagentore, Rollläden, PVC-Fenster, Eingangstüren.
5.
Anleitung – „Betriebsanleitung/Garantiebuch"; Die Anleitung wird mit dem Produkt mitgeliefert und enthält Hinweise zur sachgemäßen Handhabung
sowie umfasst den Garantieschein und das Servicebuch.
GARANTIEZEIT
1.
Die Firma Krispol gewährt 2 Jahre Garantie auf ihre Produkte, gerechnet ab Verkaufsdatum, das im Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) angegeben
ist, jedoch nicht länger als 2,5 Jahre ab Herstellungsdatum, das auf dem am Krispol-Produkt angebrachten Typenschild sichtbar ist.
2.
Der Käufer ist verpflichtet, das gekaufte Krispol-Produkt einer Prüfung zu unterziehen. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen, aber bei
mehr als 5 Betriebszyklen innerhalb von 24 Stunden (ein Zyklus umfasst die Öffnung und die Schließung des Tores/Rollladens) sind mehr Prüfungen erforderlich.
3.
Die Überprüfung umfasst die genaue Besichtigung des Krispol-Produktes sowie die Ausfüllung der in der Anleitung befindlichen Dokumentation, was
der Prüfer mit seinem Stempel zu bestätigen hat. Die innerhalb dieser Zeit entdeckten Fehler oder Schäden, die von der Garantie umfasst sind, sind
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.
Die Garantiepflicht besteht nur im Land, in dem das Produkt der Fa. Krispol verkauft wird, nördlich des 44°N-Bereitengrades.
5.
Die Montage der Krispol-Produkte sowie die Prüfungen müssen von den qualifizierten, geschulten und autorisierten Monteuren durchgeführt werden.
Die Liste der Partner der Firma Krispol ist der Internetseite www.krispol.pl zu entnehmen.
6.
Die im Zusammenhang mit den wiederkehrenden Prüfungen und der natürlichen Abnutzung der Krispol-Produkte anfallenden Kosten gehen zu Lasten
des Käufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, jeweils die Rechnung für die Erbringung der Leistungen auszustellen.
GARANTIELEISTUNGEN
7.
Für die Annahme und die Bearbeitung einer Reklamation ist der Verkäufer verantwortlich, deshalb sind die Reklamationen an die Adresse des
Verkäufers zu schicken.
8.
Eine Reklamation kann nur dann bearbeitet werden, wenn der Kunde über den Kaufbeleg, die Rechnung/Rechnungen für die Prüfungen sowie das
sachgemäß geführte Garantie- und Servicebuch verfügt.
9.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen zur Durchführung der Nachbesserung zur Verfügung zu stellen sowie den
Zugang zum von der Garantie umfassten Produkt sicherzustellen.
10.
Wird die Reklamation von der Firma Krispol anerkannt, ist der Käufer berechtigt, die sorgfältige, kostenlose Nachbesserung innerhalb einer
angemessenen Frist (nicht länger als 30 Arbeitstage) in einer der unten genannten Formen ausführen zu lassen:
a. Reparatur des Krispol-Produktes,
b. Nachlieferung neuer fehlerfreier Produkte, falls die Fehlerbehebung unmöglich ist.
11.
Die Form und der Reparaturweg werden von der Firma Krispol gewählt. Die alten Teile gehen in das Eigentum der Firma Krispol über.
12.
Für im Wege der Nachlieferung der neu gelieferten oder nachgebesserten Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen In sonstigen Fällen wird die
Garantiefrist um die Zeit verlängert, in der die Benutzung des Produktes wegen der Reklamation nicht möglich war.
13.
Die Garantierechte umfassen nicht das Recht des Käufers auf Geltendmachung entgangener Gewinne wegen Produktfehler.
14.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch den Käufer, seine wirtschaftlichen Verluste und andere indirekte oder Folgeschäden, die sich aus
dem Mangel des Produkts ergeben.
15.
Die Kosten, die dem Hersteller durch Mängel am Produkt entstehen, dürfen den Wert des Produkts nicht überschreiten
16.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers werden von der Garantie weder ausgeschlossen, noch eingeschränkt, noch aufgehoben.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
17.
Die Automatik für Garagentore, Fenster, Türen und Rollläden wird von dieser Garantie nicht eingeschlossen, diese kann aber vom Automatikhersteller
erteilt werden.
18.
In folgenden Fällen findet die Garantie keine Anwendung:
a. Wahl ungeeigneter Produkte der Fa. Krispol bezüglich der Betriebsbedingungen bzw. der Bebauung; eigenmächtige Umbauten;
b. Entfernung der Krispol-Kennzeichnungen und der Typenschilder:
c. fehlerhafte Montage und Reparatur und deren Folgen; unsachgemäßer Transport;
d. Nichtnutzung der Original-Ersatzteile;
e. bei Montage des Krispol-Produkts in einer Entfernung < 500 m von der Uferlinie des Meers;
f. bei mechanischen Beschädigungen infolge von u.a. Zusammenstößen, Umkippen oder Kratzern während der Montage bzw. Nutzung, sowie bei
thermischen Beschädigungen von Scheiben und natürlichen Glasmängeln infolge von Betriebsnormen beim Scheibenhersteller;
g. Schäden, die auf extreme Naturerscheinungen, Kontakt mit aggressiver Umgebung bzw. Wirkung von Chemikalien wie Salze, Laugen, Säuren
zurückzuführen sind;
h. Schäden infolge der unsachgemäßen Wartung sowie der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung;
i. Betrieb des Produktes bei Temperaturen, die weniger als -25°C oder höher als +55°C sind;
j. Störungen der Steuerung infolge der Wirkung eines starken elektromagnetischen Feldes anderer Anlagen;
k. Nichtbeachtung der Reinigungszeiten;
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Diese Garantie ersetzt das Dokument vom 12.10.2017
Psary Małe, 27.06.2018

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