Mögliche Verletzung Von Rechten Dritter - Kompernass CR 5 A1 Operating Instructions Manual

Hide thumbs Also See for CR 5 A1:
Table of Contents

Advertisement

Available languages

Available languages

Beachten Sie alle vor Ort geltenden Gesetze. Die Verwendung einer
Cockpitkamera ist in einigen Ländern verboten und ggf. strafbar. Während
der Fahrt darf die Kamera nicht bedient werden. Die Verkehrssicherheit muss
beim Fahren immer Vorrang haben. Verwenden Sie das Gerät nur, wenn
keine Gefahr in irgendeiner Fahrsituation entstehen kann.
Im Gerät ist ein Lithium-Ionen Akku verbaut, deshalb darf das Gerät nicht ins
Feuer geworfen werden. Es besteht Explosionsgefahr!
Üben Sie keinen Druck auf das Display aus. Sollte es zerbrechen, kann die
Berührung scharfer Kanten zu Verletzungen führen.
Mögliche Verletzung von Rechten Dritter
Bei der Benutzung der Cockpitkamera müssen Sie folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheber-
rechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroff enen nur dann veröff ent-
licht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung der Frage, ob eine
Person nur Beiwerk ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die aufgenommenen Bilder nicht verletzt
werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür
Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese Orte aus dem Fahrzeug oder von
öff entlichen Standorten aus einsehbar sind. Dies berechtigt nicht zur Veröff entli-
chung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass
eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war.
Die Identifi kation kann dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen,
wie z.B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von
Personen ist unbedingt zu vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders strengen
Aufl agen. Arbeitgeber sollten auf Überwachungskameras am Arbeitsplatz
vollständig verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann.
Beachten Sie zu möglichen Verletzungen von Rechten Dritter immer die gesetzlichen
Bestimmungen des jeweiligen Einsatzlandes. Wegen der möglichen Verletzung
von Persönlichkeitsrechten Dritter ist es illegal, Aufnahmen mit Fremden oder Auto-
kennzeichen unautorisiert zu veröff entlichen, z.B. im Internet. Erlaubt ist die Ver-
wendung der Aufnahmen ausschließlich zur Beweisführung nach einem Unfall.
CR 5 A1
DE
AT
CH
57

Advertisement

Table of Contents
loading

Table of Contents