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Glen Dimplex Deutschland GmbH
Garantieurkunde Systemtechnik
(Heizungs-Wärmepumpen, Zentrale Wohnungslüftungs-
geräte) gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 04/2012)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang
unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungs-
verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem En-
dabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingun-
gen Mängel am Gerät, die auf einem Material-und/ oder Herstel-
lungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabneh-
mer gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12
Monaten.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder
Österreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutsch-
land oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel
geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich nach
unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder
schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Der freie Ge-
rätezugang muss durch den Endabnehmer gestellt werden. Ausge-
baute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem
Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder
die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträch-
tigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Liefer-
datum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen
der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und
Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen
enthaltenen Hinweise zu Wartungsarbeiten oder Einbindungssche-
men nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnotwendi-
ges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens des Endab-
nehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen
und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lie-
ferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-
/Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzu-
führen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung wird der Hersteller
entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung
einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige Nut-
zungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbeson-
dere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schä-
den, sind ausgeschlossen.
www.dimplex.de
Eine Verlängerung der Garantie auf 60 Monate für Heizungs-Wärme-
pumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbetriebnahmeda-
tum, jedoch maximal 72 Monate ab Auslieferung Werk bzw. 78 Mo-
nate ab Fertigungsdatum, wird gemäß den nachfolgenden
Bedingungen gewährt: Voraussetzung für die Übernahme der ver-
längerten Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch
den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahme-
protokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weni-
ger als 150 Stunden. Die Beauftragung der kostenpflichtigen Inbe-
triebnahme
schriftlich mit dem entsprechenden Auftragsformular oder mittels der
Online-Beauftragung im Internet (www.dimplex.de/garantieverlaen-
gerung). Der Bestätigung der Garantiezeitverlängerung vorausge-
setzt, ist die vollständige Bezahlung der Inbetriebnahmepauschale
und die Beseitigung etwaiger, im Feld Bemerkungen des Inbetrieb-
nahmeprotokolls, vermerkter Mängel. Die Bestätigung der Garantie-
zeitverlängerung erfolgt von unten angegebener Adresse nach er-
folgreichem Abschluss der Inbetriebnahme und der Einreichung des
Inbetriebnahmeprotokolls durch den Systemtechnik-Kundendienst.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetrieb-
nahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ordnungs-
gemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtan-
lage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängeln und
Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die aktuellen Inbetriebnahmepauschalen und der in der Inbetrieb-
nahmepauschale enthaltene Leistungsumfang sind im Internet unter:
www.dimplex.de/garantieverlaengerung hinterlegt. Hier ist ebenfalls
eine Online-Beauftragung integriert.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18 · 95326 Kulmbach
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
Für die Auftragsbearbeitung werden der Typ, die Erzeugnisnummer
E-Nr. bzw. Fabrikationsnummer Fabr.-Nr. oder Seriennummer S/
N, das Fertigungsdatum FD und falls angegeben der Kundendienst-
index KI des Gerätes benötigt.
Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild des Gerätes.
Kundendienstadresse:
452161.66.03 · FD 9411
LI 11TES - LI 16TES
durch
den
Systemtechnik-Kundendienst
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
09221709565@glendimplex.de
09221709565@dimplex.de
www.dimplex.de
www.dimplex.de/serviceauftrag
www.dimplex.de/garantieverlängerung
erfolgt
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