Informationen Zur Entsorgung - AEG DVK5661HB User Manual

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Störung
Sie können das Gerät nicht aktivie‐
ren.
Die Lampe funktioniert nicht.
Das Gerät nimmt nicht genug
Dampf auf.
Die Filteralarmanzeige
viert.

8. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten)
abgegeben werden. Das gilt auch für alle
Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
Mögliche Ursache
Die Sicherung ist durchgebrannt.
Die Lampe ist defekt.
Die Motorgeschwindigkeit reicht für
die entstehenden Dämpfe nicht aus.
Der Filteralarm ist aktiviert. Der Fett‐
ist akti‐
filter muss gereinigt oder der Kohle‐
filter (optional) ausgetauscht oder
gereinigt werden.
Problembehebung
Vergewissern Sie sich, dass die Si‐
cherung die Ursache für die Störung
ist. Brennt die Sicherung wiederholt
durch, wenden Sie sich an eine qua‐
lifizierte Elektrofachkraft.
Ersetzen Sie die Lampe. Siehe Ka‐
pitel „Reinigung und Pflege".
Ändern Sie die Motorgeschwindig‐
keit.
Siehe Filterbenachrichtigung im Ka‐
pitel „Täglicher Gebrauch".
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu
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