• Es ist anzunehmen, dass ein gefahrloser Be-
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trieb nicht mehr möglich ist, wenn:
das Produkt sichtbare Beschädigungen
aufweist
das Produkt nicht oder nicht richtig arbei-
tet (flackerndes Licht, austretender Qualm
bzw. Brandgeruch, hörbare Knistergeräu-
sche, Verfärbungen am Produkt oder an-
grenzenden Flächen)
das Produkt unter ungünstigen Verhältnis-
sen gelagert wurde