REKLAMATIONSRECHT
Nach geltendem Recht wird das Gerät bei Reklamation in die Verkaufsstelle
zurückgebracht. Der Originalbeleg muss beigefügt werden. Für Schäden, die
durch nicht bestimmungs- und unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
ist der Käufer verantwortlich. In diesen Fällen verliert das Reklamationsrecht
seine Gültigkeit.
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