Gewährleistungsrecht - cardiobull RA17 Manual

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Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung zum Kauf eines Fitnessgerätes aus dem Hause
AsVIVA.
Gemäß
dem zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen Gewährleistungsrechts, steht
Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Fachhändler.
Zum Nachweis des Kauf- bzw. Übergabe-Datum, heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und
Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist, besteht eine gesetzliche sogenannte
Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des Produktes. Das
bedeutet,
dem
dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch
unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingtem Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
1. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
⇒ alle Teile des Gerätes, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es
sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt.
⇒ Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch
durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen entstehen.
⇒ Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen.
2. Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
⇒ Der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden
bereits vorhanden war.
⇒ Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß Ursache für die Abnutzung oder
Veränderung des Gutes war (siehe Liste Verschleißteile!)
⇒ Der Schaden oder Fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass kein
bestimmungsgemäßer Gebrauch des Gerätes erfolgte.
GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
Verkäufer
obliegt
es
bei
Auftreten
eines
Fehlers
zu
beweisen,
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