Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002; Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen - Lenovo ThinkPad R50 Service Und Fehlerbehebung

German - service and troubleshooting guide for thinkpad r50
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Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Diese "Gewährleistung" umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länder-
spezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bedingun-
gen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die
nachfolgend beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigen-
bedarf erworben wurden, und nicht für zum Weiterverkauf erworbene Maschinen.
Der Begriff "Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Features, Typen- und
Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör bzw. bzw.
deren beliebige Kombination. Der Begriff "Maschine" umfasst weder vorinstallierte
noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Gesetzlich
unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den nachfolgenden Bestim-
mungen vor.
Umfang dieser Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehler-
frei ist und 2) den veröffentlichten Spezifikationen der IBM ("Specifications")
entspricht. Der Gewährleistungszeitraum für jede Maschine beginnt mit dem
Datum der ersten Installation und ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen
angegeben. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das
Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Bei vielen Features,
Modellumwandlungen oder -erweiterungen müssen Teile der Maschine ent-
fernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den
Gewährleistungsservicestatus des entfernten Teils. Sofern von IBM nichts
anderes angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem
Land oder der Region, in der die Maschine erworben wurde.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEIS-
TUNGSANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN
ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER
STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EIN-
SCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. IN
DIESEM FALL SIND DERARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE
ZEITDAUER DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS BEGRENZT. NACH
ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNG MEHR ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER
RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DIE BEGRENZUNG DER
ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG, SO
DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT
ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder
v
Softwareprogramme, die mit der Maschine geliefert werden;
61
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken

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