SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleis-
tungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der
Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun-
den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-
trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
64
Kurzübersicht