Lenovo ThinkCentre M52 Kurzübersicht Manual page 83

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Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich
genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre
Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlos-
sen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem "Sale of Goods Act 1893" und dem
"Sale of Goods and Supply of Services Act 1980".
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun-
den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-
trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte
Verschulden gilt.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-
den gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schä-
den fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist,
haftet Lenovo für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit
die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 %
des Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferan-
ten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste,
selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die
Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Anhang B. Lenovo Gewährleistung
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