Der Hersteller haftet in keinem Fall
bei unsachgemäßer Verwendung,
jeglicher Änderung, Anpassung oder
Motorisierung, die nicht mit der hers-
tellerseitigen Originalauslegung übe-
reinstimmen.
Die Schalleistung am Arbeitsplatz
kann 85 dB (A) überschreiten.
In diesem Fall sind besondere
Arbeitsschutzmittel vorzusehen.
Bei Beschädigung und Bruch der
Maschine hat die Entsorgung in Übe-
reinstimmung mit den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zu erfol-
gen.