Über Die Rekordbox-Software - Pioneer CDJ-2000 Operating Instructions Manual

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Über die rekordbox-Software
rekordbox ist eine Anwendung zur Verwaltung von Musikdateien, die zur DJ-Wiedergabe
mit einem Pioneer DJ Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden.
— rekordbox kann zur Klassifizierung von und Suche nach auf Ihrem
Computer gespeicherten Musikdateien und zur Erstellung von Playlists für
DJ-Vorführungen verwendet werden.
— rekordbox erlaubt es Ihnen, die Taktschläge, Tempos (BPM) und andere
Elemente Ihrer Musik vor der Vorführung zu erkennen, zu messen und
anzupassen.
— rekordbox kann zum Einstellen und Speichern von Punktinformation (für Cue,
Loop, Hot Cue, usw.) vor der Vorführung eingesetzt werden.
Erkannte und gemessene Daten, ebenso wie jegliche mit rekordbox eingestellte und
gespeicherte Daten, können in Kombination mit einem Pioneer DJ-Player (z.B. CDJ-2000,
CDJ-900) verwendet werden, um einen hervorragenden DJ-Auftritt zu erzielen.
Software-Lizenzvereinbarung
Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") wird zwischen Ihnen (sowohl einem
Einzelbenutzer, der das Programm installiert, und einer einzigen juristischen Person,
für die der Einzelbenutzer handelt) („Sie" oder „Ihr") und der PIONEER CORPORATION
(„Pioneer") abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM EINZURICHTEN ODER
ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN. DIE ERLAUBNIS, DAS PROGRAMM
HERUNTERZULADEN UND/ ODER ZU BENUTZEN, HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER
BEFOLGUNG DIESER BESTIMMUNGEN AB. ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER
ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE VEREINBARUNG IN
KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN
DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES
PROGRAMM ZU BENUTZEN UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN BZW.
DAS PROGRAMM DEINSTALLIEREN.
1
Definitionen
1 „Dokumentierung" bedeutet die schriftliche Dokumentierung, die technischen
Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer allgemein zur Verfügung gestellt
werden, um Ihnen bei den Installation und dem Gebrauchs des Programms
behilflich zu sein.
2 „Programm" bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen Teil davon, die
Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von Pioneer erhalten.
2
Programmlizenz
1 eschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser Vereinbarung
erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare
Lizenz (ohne das Recht auf eine Unterlizenz):
a. Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms auf der Festplatte
Ihres Computers, um das Programm ausschließlich für Ihren persönlichen
Gebrauch entsprechend dieser Vereinbarung und der Dokumentierung
(„Autorisierter Gebrauch") zu verwenden;
b. Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung des autorisierten
Gebrauchs; und
c. Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich für Sicherungszwecke,
vorausgesetzt, dass alle Titel und Warenzeichen, das Copyright und alle
Hinweise auf eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2 Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung nicht
kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung
erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten,
vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommerzielle
Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen
das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, ausein-
ander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zuge-
lassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren
beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben. Sie dürfen das Programm nicht auf
mehreren Prozessoren installieren, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von
Pioneer eingeholt zu haben.
3 Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel
und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am Programm
und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine
weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte
Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder die
Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktualisie-
ren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3
Garantie-Verzichtserklärung
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE VORHANDEN"
ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE
STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU
DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH
ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE
DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS
ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS
ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT,
GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.
4
Schadensersatz und Rechtsbehelfe für Vertragsbruch
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen dieser
Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die eine monetäre
Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen
und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berechtigt sein kann, stimmen Sie damit
überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um den
tatsächlichen, drohenden oder wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu
verhindern.
5
Beendigung
Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche
Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie das
Programm nicht weiter verwenden und müssen es von dem Computer, auf dem es
installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des
Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann schriftlich davon infor-
mieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6 bleiben auch nach der Beendigung dieser
Vereinbarung weiterhin in Kraft.
6
Allgemeine Bestimmungen
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer oder
seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder
ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden,
Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie verschärften
Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen,
Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb
eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer sol-
chen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche
Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen wird
die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den Betrag
überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den
Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die
Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung ange-
führt sind, im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil
des Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm
anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen
hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetzlichen
Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in dem solche
Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an
Ihrem Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung
als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar eingestuft wird,
wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine
Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus dieser
Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen Bestimmungen der
Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im
Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet
nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs ebenfalls
ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin
enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertragen,
delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt noch
ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftli-
che Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebliche Übereignung,
Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des
Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen
Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung
zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen
Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schrift-
lich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder
berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder
Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japanische
Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird
Hinweise zum Urheberrechte
rekordbox beschränkt die Wiedergabe und Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschützten Musik-Inhalten.
!
Wenn codierte Daten, usw. zum Schutz der Urheberrechte in Musik-Inhalten eingebet-
tet sind, kann es unmöglich sein, das Programm normal auszuführen.
!
Wenn rekordbox erkennt, dass kodierte Daten usw., für den Schutz der Urheberrechte
in Musik-Inhalten eingebettet ist, kann der ablaufende Vorgang (Wiedergabe, Lesen,
usw.) stoppen.
Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht und dürfen nach
dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers anderweitig ver-
wendet werden.
!
Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die Urheberrechtsgesetze
der einzelnen Länder sowie durch internationale Abkommen geschützt. Es liegt in der
vollen Verantwortung der Person, die die Musik aufgenommen hat, sicherzustellen,
dass die Aufnehmen nicht gesetzwidrig verwendet werden.
!
Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen wurde usw., liegt
es in der vollen Verantwortung der Person, die den Musik-Download ausgeführt hat,
sicherzustellen, dass die aufgenommenen Inhalte entsprechend den Vorschriften auf
der Download-Site verwendet werden.
Vorsichtshinweise zur Installation
Lesen Sie die „Software-Lizenzvereinbarung" sorgfältig durch, bevor Sie rekordbox
installieren.
23
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