Nach dem EMVG: "Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört sind, nur mit
besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und Telekommunikation oder des Bundesamtes
für Post und Telekommunikation betrieben werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine
elektromagnetischen Störungen zu erwarten sind." (Auszug aus dem EMVG, Paragraph 3, Abs. 4). Dieses
Genehmigungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der entsprechenden
Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Anmerkung: Um die Einhaltung des EMVG sicherzustellen sind die Geräte, wie in den Handbüchern
angegeben, zu installieren und zu betreiben.
Japan Voluntary Control Council for Interference (VCCI) statement
Japan Compliance Statement for Power line Harmonics
Lenovo product service information for Taiwan
Taiwan Class A warning statement
China Class A warning statement
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