8.6 Unterflurwägung
Mit Hilfe der Unterflurwägung können Gegenstände, welche aufgrund ihrer Größe
oder Form nicht auf die Waagschale gestellt werden können, gewogen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
Waage ausschalten.
Wägeplatte abnehmen.
Wägeplatte mit montiertem Bügel & Haken auflegen (Optionsartikel).
Waage über eine Öffnung stellen.
Wägegut anhängen und Wägung durchführen.
• Achten Sie unbedingt darauf, dass alle angehängten Gegenstände stabil genug
sind, um das gewünschte Wägegut sicher zu halten (Bruchgefahr).
• Niemals Lasten über die angegebene Höchstlast (Max) hinaus anhängen
(Bruchgefahr)
Es ist stets darauf zu achten, dass sich unter der Last keine Lebewesen oder Ge-
genstände befinden, die Schaden nehmen könnten.
Nach Beendigung der Unterflurwägung muss die Öffnung am Waagenboden unbe-
dingt wieder verschlossen werden (Staubschutz).
TDS-A-BA-def-2311
VORSICHT
HINWEIS
31