Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer
durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg
= Quecksilber, oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Schadstoffarme Batterien nur mit einer durchgestrichenen Mülltonne.
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in
unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren
sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
9.2
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung
Die regelmäßige 3-monatige Wartung darf nur von einer Fachkraft mit fundierten
Kenntnissen im Umgang mit Kranwaagen durchgeführt werden. Dabei sind die
nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers zu beachten.
Zur Überprüfung der Abmessungen nur geeignete Prüfmittel verwenden.
Die regelmäßige 12-monatige Wartung darf nur von geschultem Fachpersonal
(KERN Service) durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Wartung sind in die Checkliste (Kap. 9.3) einzutragen.
Die zusätzlichen Ergebnisse der erweiterten Wartung sind in die Checkliste (Kap.
10.1) einzutragen.
Ersetzte Teile sind ebenfalls einzutragen, (Kap. 10.2)
HFB-BA-d-1814
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