Wartung Und Service - Bosch BAS100 Original Operating Instructions

Ebike abs
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Bedenken Sie, dass das Antiblockier-System Ihren Brems-
weg verlängern kann.
Auf rutschigem Untergrund kommen die Reifen leichter ins
Rutschen und es ist eine erhöhte Sturzgefahr vorhanden.
Verringern Sie deshalb die Geschwindigkeit und wenden Sie
die Bremsen frühzeitig und dosiert an.
Die Kontrollleuchte des Antiblockier-Systems
Die Antiblockier-System-Kontrollleuchte muss nach dem
Starten des Systems aufleuchten und muss nach dem An-
fahren bei ca. 5 km/h erlöschen. Leuchtet die ABS-Kontroll-
leuchte nach dem Start des eBike-Systems nicht auf, so ist
das ABS defekt und der Fahrer wird zusätzlich durch Anzeige
eines Fehlercodes auf dem Display darauf hingewiesen.
Lassen Sie alle Reparaturen ausschließlich fachge-
u
recht ausführen.
Wenn die Kontrollleuchte nach dem Anfahren nicht erlischt
oder während der Fahrt aufleuchtet, signalisiert dies einen
Fehler im Antiblockier-System. Das Antiblockier-System ist
dann nicht mehr aktiv. Die Bremsanlage selbst bleibt funkti-
onsfähig, lediglich die Antiblockier-System-Regelung ent-
fällt.
Die Funktionalität der Hinterradbremse ist nicht abhängig
von der Funktionsfähigkeit des Antiblockier-Systems.
WARNUNG – ABS-Kontrollleuchte leuchtet.
u
Bei leuchtender ABS-Kontrollleuchte ist die ABS-Funktion
nicht aktiv.
Hinweis: Die Antiblockier-System-Kontrollleuchte kann auch
aufleuchten, wenn bei extremen Fahrsituationen die Dreh-
zahlen von Vorder- und Hinterrad stark voneinander abwei-
chen, z.B. Fahren auf dem Hinterrad oder wenn sich das Rad
ungewöhnlich lange ohne Bodenkontakt (Montageständer)
dreht. Dabei wird das Antiblockier-System ausgeschaltet.
Um das Antiblockier-System wieder zu aktivieren, ist das
eBike anzuhalten und neu zu starten (Aus- und wieder Ein-
schalten).
VORSICHT – ABS-Fehlfunktion kann nicht angezeigt
u
werden, wenn die ABS-Kontrollleuchte defekt ist.
Der Fahrer muss sich beim Starten des eBike-Systems
davon überzeugen, dass die ABS-Kontrollleuchte vorhan-
den ist und aufleuchtet, ansonsten liegt ein Defekt der
Kontrollleuchte vor.
Fahren mit leerem eBike-Akku
Sinkt die Ladung des Akkus unter eine definierte Schwelle,
deaktiviert das System zunächst die Motorunterstützung.
Ungeachtet dessen bleibt das System inklusive Display,
Licht und ABS aktiv, bis auch die Reserve der Batterie aufge-
braucht ist. Erst bei nahezu vollständig entladener Batterie
schaltet sich das eBike-System und damit das ABS aus.
Vor dem endgültigen Ausschalten leuchtet die Kontrollleuch-
te noch einmal für ca. 5 Sekunden.
Ab diesem Zeitpunkt ist die ABS-Kontrollleuchte, trotz nicht
verfügbarer ABS-Regelung, erloschen. Ist keine oder eine
leere Batterie am eBike vorhanden, so ist das ABS nicht ak-
tiv.
Bosch eBike Systems
Die Bremsanlage selbst bleibt funktionsfähig, lediglich die
Antiblockier-System-Regelung entfällt.
Laden Sie Ihren Akku auf, um das eBike-System inklusive
ABS-Funktion wieder aktivieren zu können.
WARNUNG – ABS ist bei fehlender Energieversorgung
u
nicht aktiv!
Bei Energieausfall, leerem oder nicht vorhandenem Akku
ist das ABS nicht aktiv und die ABS-Kontrollleuchte leuch-
tet nicht.

Wartung und Service

Wartung und Reinigung
Servicearbeiten und Reparaturen müssen fachgerecht
u
durchgeführt werden. Defekte Teile dürfen nur gegen
Originalteile ausgetauscht werden.
Lassen Sie Ihr eBike-System mindestens einmal im Jahr
technisch überprüfen (u.a. Mechanik, Aktualität der System-
software).
Für Service oder Reparaturen am eBike wenden Sie sich bit-
te an einen autorisierten Fahrradhändler.
Kundendienst und Anwendungsberatung
Bei allen Fragen zum eBike-System und seinen Komponen-
ten wenden Sie sich an einen autorisierten Fahrradhändler.
Kontaktdaten autorisierter Fahrradhändler finden Sie auf
der Internetseite www.bosch-ebike.com.
Entsorgung
Antriebseinheit, Bordcomputer inkl. Bedienein-
heit, Akku, Geschwindigkeitssensor, Zubehör
und Verpackungen sollen einer umweltgerech-
ten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie eBikes und ihre Komponenten nicht in den Haus-
müll!
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfä-
hige Elektrogeräte und gemäß der europäi-
schen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwendung zugeführt werden.
Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige Bosch eBike-Kompo-
nenten bitte bei einem autorisierten Fahrradhändler ab.
Änderungen vorbehalten.
Deutsch – 3
0 275 008 BAS | (24.03.2020)

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