Innerer Explosionsschutz; Weitere Sicherheitsmaßnahmen; Übersicht - Siemens SIPROCESS GA700 Compact Operating Instructions

Continuous gas analysis, devices in explosion-proof design
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2.5.2

Innerer Explosionsschutz

Der innere Explosionsschutz bezieht sich auf den Messgasweg (Containment System, "CS")
im Analysator und den Zündschutz des Prozessgases. Hierbei sind folgende Fälle zu
unterscheiden:
Tabelle 2-1
Innerer Explosionsschutz: Fallunterscheidung
Fall
Nicht brennbare Mess‐
gase und Gasgemische
unterhalb der unteren
Explosionsgrenze
(UEG)
Gelegentlich zündfähige
Messgase
Häufig oder ständig
zündfähige Gasgemi‐
sche
Messgase oberhalb der
oberen Explosionsgren‐
ze (OEG)
2.5.3
Weitere Sicherheitsmaßnahmen
2.5.3.1
Übersicht
Die Mess- und Vergleichsgasableitungen müssen außerhalb des explosionsgefährdeten
Bereiches an ungefährdeter Stelle enden. Die Messgasableitung kann auch an die
Entnahmestelle zurückgeführt werden.
Beim Ableiten brennbarer wie auch nicht brennbarer Messgase in den explosionsgefährdeten
Bereich sehen Sie für Messgasein- und -ausgang je eine Flammensperre vor.
Der maximal zulässige Messgasdruck im Analysator hängt von der eingeleiteten Gasart ab
und ist in den Technischen Daten unter Punkt "Messgaseingangsbedingungen" beschrieben.
Geräte in explosionsgeschützter Ausführung
Kompaktbetriebsanleitung, 05/2015, A5E35134047-02
Maßnahmen
Wenn sichergestellt ist, dass das Messgas im CS immer unterhalb der unteren Explosionsgrenze
bleibt, dann ist ein Verzicht auf Flammensperren möglich.
Nur wenn Sie die Ein-/Ausgänge für Mess- und Vergleichsgas mit je einer Flammensperre verse‐
hen haben, dürfen Sie gelegentlich zündfähige Messgase einleiten. Die Flammensperren müssen
den sicherheitstechnischen Erfordernissen des brennbaren Mediums entsprechen.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie auf eine Flammensperre am Vergleichsgaseingang
verzichten:
● Sie verwenden ein Inertgas als Vergleichsgas. Als Vergleichsgase sind ausschließlich
Inertgase zulässig.
● Sie haben sichergestellt, dass Vergleichsgas vor dem Einschalten des Geräts eingeleitet wird.
● Die ständige Überwachung des Vergleichsgasdrucks ist gewährleistet.
Leiten Sie niemals häufig oder ständig zündfähige Gasgemische ein!
Einzelfallbeurteilung notwendig!
2.5 Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz
Sicherheitshinweise
23

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