3. SICHERHEITSHINWEISE
3-1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Motorsägen
Die Motorsäge darf nur für das Sägen von Holz im Freien
verwendet werden. Je nach Motorsägenklasse geeignet für
folgende Anwendungen:
Mittel- u. Proiklasse: Einsatz im dünnen, mittleren und
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starkem Holz, Fällen, Entasten, Ablängen, Durchforsten.
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Hobbyklasse: Für gelegentlichen Einsatz in dünnem
Holz, Obstbaumplege, Fällen, Entasten, Ablängen.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut
sind, Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinluss dürfen das Gerät nicht
bedienen.
Nationale Regularien können den Einsatz des Gerätes
einschränken!
3-2. Allgemeine Hinweise
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Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss
die Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung
lesen, um sich mit der Handhabung der Motorsäge
vertraut zu machen. (Abb. 2) Unzureichend informierte
Bediener können sich und andere Personen durch
unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einer Motorsäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu
übergeben.
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Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen
Sägens vertraut zu machen, oder einen staatlichen
Motorsägenlehrgang besuchen.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die
Motorsäge nicht bedienen. Jugendliche über 16
Jahre sind von diesem Verbot ausgenommen, wenn
sie zum Zwecke der Ausbildung unter Aufsicht eines
Fachkundigen stehen.
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Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe
Aufmerksamkeit.
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Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch
Ermüdung führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe
Aufmerksamkeit ist zum Ende der Arbeitszeit erforderlich.
Alle Arbeiten ruhig und umsichtig durchführen. Der
Bediener ist gegenüber Dritten verantwortlich.
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Niemals unter Einluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten arbeiten. (Abb. 3)
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Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei
Trockenheit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
3-3. Persönliche Schutzausrüstung (Abb. 4
und 5)
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Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen,
Hand, Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden,
müssen die nachfolgend beschriebenen
Körperschutzausrüstungen und Körperschutzmittel
getragen werden.
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Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend,
aber nicht hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder
Kleidung tragen, die ein Verfangen an Buschwerk oder
Ästen ermöglicht. Bei langen Haaren unbedingt Haarnetz
tragen.
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Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1)
zu tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der
Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu
überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
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Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise:
Schutzbrille) hält Sägespäne und Holzsplitter ab.