Motorola PMLN6716 User Manual page 317

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D
Ein Produkt, das ohne Genehmigung modifiziert, zerlegt oder
repariert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Ergänzung
des Produkts durch nicht von MOTOROLA gelieferte Geräte)
wurde, was sich negativ auf die Leistung des Produkts auswirkt
oder die normale Inspektion und Testläufe des Produkts durch
MOTOROLA im Rahmen der Garantie beeinträchtigt, um einen
Garantieanspruch zu überprüfen.
E
Produkte, bei denen die Seriennummer entfernt oder unlesbar
gemacht wurde.
F
Frachtkosten zur Reparaturwerkstatt.
G Ein Produkt, das aufgrund illegaler oder unbefugter Änderung der
Software/Firmware im Produkt nicht gemäß den veröffentlichen
technischen Daten von MOTOROLA bzw. der FCC-
Zertifizierungskennzeichnung, die zum Zeitpunkt der
Erstauslieferung des Produkts von MOTOROLA in Kraft waren,
funktioniert.
H
Kratzer oder kosmetische Schäden an Produktoberflächen, die den
Betrieb des Produkts nicht beeinträchtigen.
I
Normaler und üblicher Verschleiß.
VI. PATENTE UND SOFTWARE-BEDINGUNGEN:
MOTOROLA übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung des
Endbenutzers/Käufers gegen sämtliche vorgebrachten Klagen auf
Basis eines Anspruchs, das Produkt oder eines seiner Bestandteile
verstieße(n) gegen ein US-amerikanisches Patent, und MOTOROLA
kommt für gegen den Endbenutzer/Käufer durch ein Gerichtsurteil
verhängte Kosten und Schadensersatzansprüche auf, die aus einer
derartigen Klage resultieren. Eine derartige Verteidigung und
Zahlungen unterliegen jedoch folgenden Bedingungen:
A
dass MOTOROLA von einem solchen Käufer unverzüglich
schriftlich über jede Ankündigung eines solchen Anspruchs
benachrichtigt wird;
B
dass MOTOROLA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung
gegen solche Klagen und alle Verhandlungen zu deren Schlichtung
oder Vergleich hat; und
C
dass der Käufer MOTOROLA nach deren Ermessen und auf deren
Kosten erlaubt, für einen derartigen Käufer das Recht zu erwerben,
das Produkt oder Teile desselben weiterhin zu verwenden, zu
ersetzen oder zu modifizieren, sodass es gegen keine Patente
verstößt, oder dem Käufer eine Gutschrift für das Produkt oder die
Bestandteile bzw. deren Abschreibungsrestwert ausstellt und seine
Rückgabe annimmt, wenn das Produkt oder Teile davon
Gegenstand (oder im Ermessen von MOTOROLA wahrscheinlich
Gegenstand) eines Anspruchs einer derartigen Verletzung eines
US-amerikanischen Patents werden sollte(n). Der
Abschreibungsrestwert ist ein von MOTOROLA ermittelter,
gleichwertiger Betrag pro Jahr über die Lebensdauer des Produkts
oder dessen Teile.
MOTOROLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich Ansprüchen für
Patentverletzungen, die auf einer Kombination von hierunter
geliefertem Produkt und Bestandteilen mit nicht von MOTOROLA
bereitgestellter/n Software, Vorrichtungen oder Geräten basieren.
Des Weiteren lehnt MOTOROLA jegliche Verantwortung für nicht
von MOTOROLA bereitgestellte Zusatzausrüstung oder Software
ab, die in Verbindung mit dem Produkt benutzt wird. Das
Vorangehende stellt die gesamte Haftung von MOTOROLA
hinsichtlich der Verletzung von Patenten durch das Produkt und
dessen Bestandteile dar.
47
Deutsch

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