Thrustmaster T150 User Manual page 52

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  • ENGLISH, page 218
Kunden-Garantie-Information
Guillemot Corporation S.A. mit Hauptfirmensitz in Place du Granier, B.P. 97143, 35571 Chantepie,
France (fortfolgend "Guillemot") garantiert Kunden weltweit, daß dieses Thrustmaster Produkt frei
von Mängeln in Material und Verarbeitung für eine Gewährleistungsfrist ist, die mit der Frist für eine
Mängelrüge bezüglich des Produktes übereinstimmt. In den Ländern der Europäischen Union
entspricht diese einem Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum des Thrustmaster Produktes. In
anderen Ländern entspricht die Gewährleistungsfrist der zeitlichen Begrenzung für eine Mängelrüge
bezüglich des Thrustmaster Produktes in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht des Landes, in
dem der Kunde zum Zeitpunkt des Erwerbs eines Thrustmaster Produktes wohnhaft ist. Sollte eine
entsprechende Regelung in dem entsprechenden Land nicht existieren, umfasst die
Gewährleistungspflicht einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem originären Kaufdatum des
Thrustmaster Produktes.
Ungeachtet dessen werden wiederaufladbare Batterien (fortfolgend "Akkus") durch eine
Gewährleistungsfrist von sechs (6) Monaten ab dem Kaufdatum abgedeckt.
Sollten bei dem Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist Defekte auftreten, kontaktieren Sie
unverzüglich den technischen Kundendienst, der die weitere Vorgehensweise anzeigt. Wurde der
Defekt bestätigt, muß das Produkt an die Verkaufsstelle (oder an eine andere Stelle, je nach
Maßgabe des technischen Kundendienstes) retourniert werden.
Im Rahmen dieser Garantie sollte das defekte Produkt des Kunden, je nach Entscheidung des
technischen Kundendienstes, entweder ausgetauscht oder repariert werden. Sollte während der
Garantiezeit das Thrustmaster Produkt einer derartigen Instandsetzung unterliegen und das
Produkt während eines Zeitraums von mindestens sieben (7) Tagen nicht benutzbar sein, wird
diese Zeit der restlichen Garantiezeit hinzugefügt. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der
Wunsch des Verbrauchers bezüglich einer Intervention vorliegt oder ab dem Tag, an dem das
fragliche Produkt zur Instandsetzung zur Verfügung steht, falls das Datum, an dem das Produkt zur
Instandsetzung zur Verfügung steht, dem Datum des Antrags auf Intervention nachfolgt. Wenn nach
geltendem Recht zulässig, beschränkt sich die volle Haftung von Guillemot und ihrer
Tochtergesellschaften auf die Reparatur oder den Austausch des Thrustmaster Produktes (inklusive
Folgeschäden). Wenn nach geltendem Recht zulässig, lehnt Guillemot alle Gewährleistungen der
Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
Der Gewährleistungsanspruch verfällt: (1) Falls das Produkt modifiziert, geöffnet, verändert oder ein
Schaden durch unsachgemäßen oder missbräuchlichen Gebrauch hervorgerufen wurde, sowie
durch Fahrlässigkeit, einen Unfall, Verschleiß oder irgendeinem anderen Grund – aber nicht durch
Material- oder Herstellungsfehler (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Kombination der
Thrustmaster Produkte mit ungeeigneten Elementen, insbesondere Netzteile, Akkus, Ladegeräte,
oder andere Elemente, die von Guillemot für dieses Produkt nicht mitgeliefert wurden); (2) Im Falle
der Nichteinhaltung der durch den Technischen Support erteilten Anweisungen; (3) Durch Software.
Die besagte Software ist Gegenstand einer speziellen Garantie; (4) Bei Verbrauchsmaterialien
(Elemente, die während der Produktlebensdauer ausgetauscht werden, wie z. B. Einwegbatterien,
Ohrpolster für ein Audioheadset oder für Kopfhörer); (5) Bei Accessoires (z. B. Kabel, Etuis,
Taschen, Beutel, Handgelenk-Riemen); (6) Falls das Produkt in einer öffentlichen Versteigerung
verkauft wurde.
Diese Garantie ist nicht übertragbar.
Die Rechte des Kunden in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht bezüglich des Verkaufs auf
Konsumgüter im Land der/der Kunden/Kundin wird durch diese Garantie nicht beeinträchtigt.
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